Pflegestufe abgelehnt – Ich widerspreche

Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid über die Ablehnung oder die Zustimmung zur Pflegestufe. Sollte es zu einer Ablehnung gekommen sein, kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen ein Widerspruch erfolgen. Dieser kann erst einmal formlos eingereicht werden. Ein ausführlicher Widerspruch sollte nachgereicht werden und hier bieten wir, Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG GbR, unsere Hilfe an. Wir überprüfen Ihr Gutachten, erstellen gegebenenfalls unser eigenes und begleiten Sie bei der erneuten Prüfung durch den MDK. Sie erreichen uns unter www.pflegesg.de oder unter 0800-7958424.

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