Das Führen eines Pflegetagebuches

Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird.

Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen bei der Führung eines solchen Pflegetagebuches behilflich sein.

Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir, Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG GbR, bieten auch hierbei unsere Hilfe an. Sie erreichen uns unter www.pflegesg.de oder unter 0800-7958424.

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