Erwerb von Immobilien in Dänemark

EU Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien in Dänemark ohne Genehmigung durch das Justizministerium erwerben.

In der EU ist es verboten den Erwerb von Immobilien in einem anderen EU-Land zu behindern. Jedoch hat Dänemark besondere Regeln. Diese Regeln stammen aus der Zeit des Beitritts Dänemarks zur EU, als es Dänemark erlaubt wurde, besondere Regeln aufrecht zu erhalten.
Die allgemeine Regel besagt, dass für Sie, wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Dänemark haben und früher auch nicht insgesamt 5 Jahre in Dänemark gewohnt haben, die Genehmigung des Justizministeriums erforderlich ist, um Immobilien in Dänemark zu erwerben.
Das gilt auch für Gesellschaften, Vereine und andere Zusammenschlüsse usw., die nicht in Dänemark beheimatet sind.
Das Gesetz umfasst jede Art von Immobilien, d. h. es umfasst auch Grundstücke mit evtl. Gebäuden, Eigentumswohnungen und Gebäude auf gemietetem Grund.

Wohnungen zur ganzjährigen Nutzung
Als EU Bürger können Sie in Dänemark Wohnraum zur ganzjährigen Nutzung ohne Genehmigung des Justizministeriums kaufen, wenn Sie die Immobilie als Wohnraum zur ganzjährigen Nutzung für sich erwerben oder für eine selbstständige Firma oder als Dienstleister zu nutzen.

Sommer- und Freizeithäuser
Sie können Sommer- oder Freizeithäuser kaufen, wenn Sie einen festen Wohnsitz in Dänemark haben oder früher in insgesamt fünf Jahren gehabt haben. Dieser Zeitraum muss keine zusammenhängende Periode von fünf Jahren gewesen sein, sondern kann aus mehreren Zeiträumen bestehen, wobei diese Zeiträume zusammengerechnet insgesamt einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren ausmachen müssen, den Sie in Dänemark gelebt haben. Die Färöer-Inseln oder Grönland werden als Aufenthalt in Dänemark mit berücksichtigt.
Wenn Sie die oben angeführten Wohn-Anforderungen nicht erfüllen, kann ein Sommer- oder Freizeithaus nur mit Genehmigung des Justizministeriums gekauft werden.

Das Justizministerium erteilt nur dann die Genehmigung ein Sommer- oder Freizeithaus zu kaufen, wenn der Antragsteller eine ganz besonders starke Anbindung an Dänemark hat. Eine Reihe von Anbindungskriterien fließen in die gesamte Beurteilung der Frage, ob eine Genehmigung erteilt werden kann, ein und insbesondere wird auf die folgenden Dinge großer Wert gelegt:
o frühere Aufenthalte in Dänemark
o eine besondere familienbezogene Anbindung an Dänemark
o eine besondere berufsbezogene Anbindung an Dänemark
o eine besondere kulturelle Anbindung an Dänemark
o eine besondere wirtschaftliche Anbindung an Dänemark
o eine spezielle Anbindung an die Immobilie, die erworben werden soll.

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