Gellner & Collegen » Die Patientenanwälte

Bei Zahnschmerzen gehen Sie auch nicht zum Urologen…

BildDie Spezialisierung von Rechtsanwälten nimmt fortlaufend zu. Die Rechtsanwaltskanzlei Gellner & Collegen mit zwölf Standorten im gesamten Bundesgebiet und mit Hauptsitz in Verl bei Gütersloh/Bielefeld ist schwerpunktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei ausschließlich auf Patientenseite tätig.

Dr. Peter Gellner, der Namensgeber der Kanzlei, setzt sich mit drei weiteren Fachanwälten für Medizinrecht seit mehr als 17 Jahren für das Wohl medizingeschädigter Patientinnen und Patienten ein. Als ausgewiesener Experte für ärztliche Kunstfehler und Fachbuchautor ist er gern gesehener Gast verschiedener Fernsehformate und zugleich 1. Vorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte“ und Geschäftsführer des Deutschen AnwaltsForums. Die hohe Reputation, das Ansehen und der Erfolg der Kanzlei spiegelt sich auch in der fortwährenden Medienpräsenz und in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgsbilanzen wider, die auf der Internetseite www.die-patientenanwaelte.com zu finden sind.

Massenabfertigung bei Augen-Laser-Behandlung – schwerwiegender Gesundheitsschaden

Unser 26-jähriger Mandant wollte seine Kurzsichtigkeit durch eine Laserbehandlung im Lasikland in Köln behandeln lassen.

Der Termin war für den 26.07.2013, 13:00 Uhr, anberaumt. In Köln angekommen musste unser Auftraggeber feststellen, dass im Wartezimmer mehr als 60 (!) weitere Patienten auf ihre Laserbehandlung warteten.

Erst nach fast 8-stündiger Wartezeit (!) begann die Behandlung unseres Mandanten. Nach durchgeführter LASIK-Behandlung des linken Auges wurde vergeblich versucht, das rechte Auge zu lasern.

Daher wurde die LASIK-Operation abgebrochen und auf eine andere Operationsmethode, nämlich die sogenannte LASEK-Methode umgeschwenkt.

Unser benommener Mandant, der zudem aufgrund der gegebenen Prämedikation nichts sehen konnte, wurde ein Aufklärungsbogen zur Unterschrift vorgelegt, wobei eine anwesende Arzthelferin ihm die Hand führte (!).

Im Anschluss daran wurde er wieder in den Behandlungsraum geführt und es wurde nun an beiden Augen (!) eine LASEK-Behandlung durchgeführt.

Dieser blieb nicht nur der Erfolg versagt, sondern sie führte zu weitergehenden, erheblichen Schäden. Das Sehvermögen unseres Auftraggebers hat sich massiv reduziert. Er ist bereits nahezu ein Jahr arbeitsunfähig. Seinem Hobby als Fußballtorwart kann er ebenfalls nicht mehr nachgehen.

Über:

Anwaltskanzlei/Medizinrecht
Herr Dr. Peter Gellner
Paderborner Str. 21
33415 Verl
Deutschland

fon ..: 02546/70330
fax ..: 05246/703310
web ..: http://www.die-patientenanwaelte.com
email : buero@gellner-collegen.de

Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Gellner & Collegen
Frau Sabine Balsliemke
Paderborner Str. 21
33415 Verl

fon ..: 05241/70330
email : sabine.balsliemke@gellner-collegen.de

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