Honrarberatung im Finanz- und Versicherungsbereich muss sich durchsetzen

Eine Meinung die man nicht nur von Honoarberatern immer wieder hört. Nicht zuletzt die Diskussion über die Deckelung der Provisionen im Lebensversicherungsbereich wird die Diskussion nun nocheinmal anfeuern.Grundsätzlich sollten alle Kunden im Finanz-oder/und Versicherungsbereich unabhängig beraten werden, vor allem unabhängig von der Höhe der Provision.Das geht nur über das Thema „Honorarberatung“. Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber hier aber auch eine Gebührenordnung einführen, ähnlich wie bei Steuerberatern, wonach der Berater dann seine Leistung abrechnen darf.Jeder der Honorarberatung durchführt muss dann auch einen Mindestqualifikation über sein „know how“ nachweisen. Der Bereich des „grauen Kapitalmarktes“ sollte ganz reguliert werden, und somit zum „weissen Kapitalmarkt“ werden. Damit würde sicherlich die eine oder andere Falschberatung vermieden. Für so manchen Mandantenfänger Anwalt würde es aber auch schwieriger sich dann Mandate zu holen über zweifelhafte Werbung im Internet.

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